Urnenerdgrab

Urnenreihengrab
Das Urnenreihengrab ist ein Einzelgrab, das für die in der Friedhofsatzung festgelegte Ruhefrist erworben wird und nach Ablauf dieser Zeit eingeebnet wird. Im Reihengrab kann somit auch nur eine Urnenbeisetzung erfolgen.

Urnenwahlgrab bzw. Familiengrab
Das Urnenwahlgrab ist ein mehrstelliges Grab, in der Regel für 2 Urnenbestattungen, das zuerst für die in der Friedhofsatzung festgelegte Ruhefrist erworben wird.
Diese Grabart kann aber nach Ablauf dieser Frist auch wieder gekauft werden. Es wird auf jeden Fall wieder auf die dann nötige Ruhefrist verlängert, sobald eine weitere Beisetzung darin erfolgt.
In manchen Gemeinden und Städten können diese Gräber durchaus mehr als zwei Bestattungsplätze haben und auch über mehrere Generationen im Besitz einer Familie verbleiben.

Urnengräber müssen in den meisten Friedhöfen gärtnerisch gestaltet d.h. bepflanzt sein. In manchen Gemeinden ist auch eine Komplettabdeckung durch einen liegenden Stein Möglich.
Die Grabpflege kann durch die Angehörigen selbst oder auch durch einen Gärtner erfolgen. Einige Gemeinden bieten aber auch schon versorgte Grabfelder an, wo keine Pflege anfällt, da das ganze Feld durch die Gemeinde oder Friedhofsgärtner gepflegt wird.

 

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